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Das BEM-ExpertenSystem
Das ITSD BEM-ExpertenSystem unterstützt Sie erfolgreich bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements! Laut §84 des Sozialgesetzbuches IX ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einzuleiten.
Aus den Richtlinen wurden Regeln im Bezug auf Rechtssicherheit, Datenschutz, individuelle Prozesse und Betriebsvereinbarungen, Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Beteiligten und Fehlzeitenermittlung für das ExpertenSystem abgeleitet und entsprechend umgesetzt. Funktionsumfang im Überblick
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine Web-Demo des ITSD BEM-ExpertenSystems: Frau Könecke: 0 57 72 - 97 80 40 |
Das BEM-ExpertenSystemDie optimale IT-Lösung für Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement |
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